Immer wieder kommt es vor, dass man als Besitzer eines Gartenhäuschens vor Schäden gewarnt wird – sei es durch Blitzschlag, Einbruch, Vandalismus, Sturm, Feuer oder auch Hagel. Abhängig vom Standort des Häuschens sind solche Risiken natürlich nicht immer ungewöhnlich. Gerade dann, wenn sich das Gartenhaus auf einer freien, vor der Witterung ungeschützten Wiese oder in einer Kleingartenkolonie befindet, wo Einbrüche und Diebstahl wahrscheinlicher sind. Diese Vorkommnisse häufen sich vor allem dann, wenn sich niemand in der Nähe des Häuschens befindet – wie beispielsweise im Winter, wenn man die Kleingartenanlage nur alle paar Wochen besucht.
Hier sollten Besitzer von Gartenhäuschen deshalb umso vorsichtiger sein und sich entsprechend schützen: Schnell kann durch ein solches Vorkommnis ein hoher finanzieller Schaden entstehen. Das betrifft zum einen das Gartenhaus an sich beziehungsweise die Schäden an Türen und Fenstern, zum anderen aber auch Diebstahl von teuren Gegenständen, die darin gelagert wurden – zum Beispiel ein Rasenmäher, ein Rennrad oder auch hochwertige Elektrogeräte. Jeder, der ein Gartenhäuschen errichten möchte, sollte aus diesem Grund möglichst frühzeitig an eine entsprechende Absicherung seines Hab und Guts denken. Es ist sicherlich unangenehm, daran überhaupt zu denken, allerdings sollte man dieses Risiko nicht unterschätzen. Sollte doch einmal etwas geschehen, ohne dass das Häuschen entsprechend versichert war, zahlt nicht jede Versicherung den Schaden. Im schlimmsten Fall bleibt man also selbst auf den Kosten sitzen.
Damit man ein Gartenhaus korrekt versichern kann, ist es unabdingbar, im Vorfeld einige Überlegungen anzustellen – denn inzwischen gibt es die unterschiedlichsten Policen auf dem Markt, aus denen man wählen kann.
So fragen sich beispielsweise viele Besitzer von Gartenhäusern, ob sie sich eher für eine Hausratsversicherung oder für eine Wohngebäudeversicherung entscheiden sollten. Dies kommt allerdings auf den individuellen Fall an: Während die Hausratversicherung den Inhalt eines Hauses entsprechend schützt, kommt die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Haus selbst auf.
Im Klartext: Ob das Gartenhaus in einer Wohngebäude- oder einer Hausratversicherung inbegriffen ist, kommt darauf an, wo es sich befindet. Auf einem eigenen Grundstück ist es zwar möglich, dass die Versicherung für Schäden aufkommt, doch sicher ist dies nicht. Um kein Risiko einzugehen, sollte ein Gartenhaus daher explizit im Vertrag erwähnt werden. In den meisten Gebäudeversicherungen sind sogenannte „angegliederte Gebäude“ zwar in der Regel miteingeschlossen, doch eindeutig definiert ist das nicht. So kann zwar die Garage und das Carport abgesichert sein, das Gartenhaus jedoch nicht – hier kann eine böse Überraschung drohen. Bei normalen Hausratversicherungen sind die Gegenstände, die in Gartenhäusern gelagert werden, ebenfalls nicht mit geschützt. Hier muss mit der Versicherungsgesellschaft genau besprochen werden, wie man den Inhalt des Gartenhauses absichern kann.
Ein guter Tipp also: Hat man die Möglichkeit, eine neue Versicherung abzuschließen oder einen bestehenden Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft zu verlängern, dann ist es unbedingt zu empfehlen, das Gartenhaus mit in den Vertrag eintragen zu lassen. Im Falle eines Schadens ist das Haus dann genauso wie auch der Hausrat versichert. Sollte danach durch Feuer, Diebstahl, Einbruch, Sturm oder Wasser ein Schaden entstehen, kommt die Versicherungsgesellschaft dafür auf.