Zeit und Geld – und ganz viel Liebe investieren wir in unseren Garten, der längst zum Lieblingsplatz geworden ist. Egal, ob nahe beim Wohnhaus oder weiter draußen im Schrebergarten: Absolutes Zentrum ist das Gartenhäuschen, das mit viel persönlicher Energie zum individuellen Schmuckstück wurde.
Viel wurde investiert – und wie bei allen Investitionen wird ein sinnvoller Versicherungsschutz notwendig, um gegen verschiedene Schadensfälle gut gewappnet zu sein. Denn Einbrüche und Diebstähle kommen genauso wie Hagel-, Sturm- und Brandschäden häufiger vor, als mancher wahrhaben will. Mit einer passenden Versicherung werden das Gartenhäuschen und seine Besitzer wenigstens vor Folgekosten gut geschützt.
Was eine Gartenhausversicherung kostet
Wie bei Gebäudeversicherungen üblich, sind sowohl die Lage als auch die Nutzung ausschlaggebend. Steht die Laube nämlich auf dem Wohngrundstück, kann sie in die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung integriert werden. Anderenfalls ist eine gesonderte Gartenhausversicherung notwendig.
Für die Auswahl der geeigneten Gartenhausversicherung ist neben dem Standort auch die Nutzung der Laube entscheidend. Dazu kommen dann die individuellen Ansprüche an den Versicherungsschutz, die mithilfe eines passenden Vertrags möglich sind.
Das Gartenhaus auf dem Wohngrundstück
Stehen sowohl das Gartenhaus als auch das Wohngebäude auf dem gleichen Grundstück, kann es innerhalb der Versicherung für das Wohngebäude mitversichert werden. Das Gartenhaus muss detailliert in den Vertragstext aufgenommen werden. Die Einrichtung der Laube, des Steinbaus oder für das Holzhaus kann über die Hausratversicherung gesichert werden.
Die Laube im Scherbergarten
Für Schäden in Scherbergartenanlagen haften Wohngebäude- bzw. Hausratversicherungen nicht. Zuweilen werden umfassende Versicherungen der Kleingartenvereine für die Gesamtheit ihrer Pächter abgeschlossen. Dann muss der einzelne Gartenbesitzer abwägen, ob seine Ansprüche damit auch umfassend abgedeckt werden. Passen die Verträge nicht oder soll grundsätzlich eine einzelne, individuelle Versicherung abgeschlossen werden, ist eine „Kleingartenversicherung“ empfehlenswert. In vielen Fällen werden darin sowohl das Gartenhaus selbst als auch die Bepflanzung des Gartens versichert.
Die Versicherung des Wochenendhauses
Häuschen, die weder auf dem Wohngrundstück noch in einer Gartenanlage stehen und für die Nutzung am Wochenende oder im Urlaub konzipiert sind, können über eine Ferien- oder Wochenendhausversicherung geschützt werden. In diese Versicherungsform sind sowohl eine Gebäude- als auch eine Hausratversicherung integriert. Die Versicherungssummen basieren im Wesentlichen auf der versicherten Quadratmeteranzahl.
Was immer gilt
Vom einfachen Holzhaus bis hin zum repräsentativen Gartenhaus: Dem Einen reichen Basisverträge, der Andere mag es umfassender. Danach richtet sich auch die Höhe der fälligen Prämien. Wie bei allen anderen Versicherungen sind Vergleiche das A und O. Außerdem gilt grundsätzlich: Steigt das Risiko für den Versicherer, steigt auch die Prämie.
Gefahren und Schäden
Die vertraglich aufgenommene Versicherungssumme ist ausschlaggebend. Zu beachten sind bei ihrer Bestimmung auch die Folgekosten, beispielsweise durch Sturmschäden.
Brand- und Sturmschäden, Diebstahl und Einbrüche, Leitungswasserschäden oder Vandalismus sind einige der Gefahrenpotenziale. Weil unterschiedliche Gartenhausversicherungen auch unterschiedliche Leistungen anbieten, sollten sich die Versicherungen zunächst auf das Wichtigste konzentrieren:
- Sturmschäden und Hagelschlag
- Blitzschlag und Feuer
- Explosionen und Implosionen (z.B. Gasflaschen)
- Glasbruch
- Schäden durch Leitungswasser (auch Rohrbrüche durch Frosteinwirkung)
Grundlegender Versicherungsschutz sollte auch gegen Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub vereinbart werden.
Vor Schaden klug sein
Vor Abschluss eines Versicherungsvertrags sollten alle abgedeckten Leistungen und sämtliche Voraussetzungen genau gelesen und geprüft werden. Nicht selten ergeben sich Fragen:
- Wird ein saisonaler oder ein ganzjähriger Schutz vereinbart?
- Werden besondere Schutzmaßnahmen erforderlich (Sicherheitsschlösser)?
- Wird im Schadensfall der Neuwert oder der Zeitwert ersetzt?
- Sind außen stehende Gartenmöbel oder auch Pavillons, Gewächshäuser oder Ähnliches mitversichert?
- Übernimmt die Versicherung im Schadensfall auch Abbruch- und Aufräumungskosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten?
Wichtig sind konkrete Absprachen. Im Vertrag müssen dann nachfolgend sämtliche Leistungen genau festgeschrieben sein.
Schön und gut versichert
Ihr Gartenhäuschen ist ein Schmuckstück. Auch Innen ist es gut mit Möbeln und hochwertiger Unterhaltungselektronik ausgestattet. Allerdings ist es auch für Diebe, Einbrecher und Vandalen sowie für naturbedingte Schäden anfällig. Diese Probleme kann eine gute Versicherung nicht ausschließen, nichtsdestotrotz sorgt sie für den Ausgleich finanzieller Belastungen im Schadensfall.